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September 12, 2023

Digitale KFZ-Zulassung ab 01.09.2023

Der klassische Gang zur Zulassungsstelle mit Nummer ziehen und warten wird weiterhin möglich sein. Besser klingt jedoch: Keine Wartezeit und kein Behördengang.

Mit dem Projekt „i-KFZ“ internetbasierte Fahrzeugzulassung schafft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Grundlage für vollständig automatisierte Verfahren.

Die Umsetzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung verantworten Bundesländer und Kommunalverwaltungen. Diese stellen die i-KFZ-Portale ab September 2023 sowohl für natürliche als auch für juristische Personen den Zulassungsbehörden zur Verfügung. Erreichbar sind die Portale über die Internetseite der jeweiligen Zulassungsstellen.

Sowohl Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Abmeldungen, Halterwechsel als auch Tageszulassungen können online erfolgen. Und so funktioniert es:

  • Identifizierung:
    Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Bezahlung der Gebühren
  • Wunsch-Kennzeichen (Reservieren über Zulassungsbehörde, Prägen durch beliebigen Dienstleister)
  • Fahrzeug-Informationen:
    Je nach Fall werden Sicherheitscodes vom Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und/oder Kennzeichen-Plakette benötigt.
  • Neue Dokumente:
    Die neuen Fahrzeugdokumente werden per Post zugestellt.
  • Losfahren mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis:
    Das Dokument kann nach erfolgreicher Zulassung direkt heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mit diesem Dokument ist man in der Regel berechtigt, bis zu 10 Tage am Straßenverkehr teilzunehmen. Zusätzlich muss vor der ersten Fahrt das Kennzeichen angebracht werden.

Kunden wie z. B. KFZ-Händler oder Zulassungsdienste mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr können über das KBA die Zulassungen über die so genannte Großkundenschnittstelle vornehmen.

Auch Versicherer können ihren Kunden den Dienst der Zulassung direkt anbieten.

Quellen:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetba-sierte-fahrzeugzulassung.html

https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/kfz-zulassung-kuenftig-auch-online-ueber-den-versicherer-moeglich-131820

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/GKS/gks_node.html;jsess-ionid=587A334D80B7268CEE55C56AC7B67491.live11313