Allgemein, Blog
Mai 6, 2023

Internationaler Tag des Drohnenflugs

Wie sieht es eigentlich mit der Absicherung der Quadrokopter aus? Unser PHV-Modul weiß Rat.

Drohnen erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit, aber es gibt auch Gefahren, die von den beliebtesten und am meisten genutzten Quadrokoptern ausgehen. Deshalb ist es wichtig, sich schon vor dem Kauf und vor allem vor dem ersten Start über die aktuellen Vorschriften zu informieren.

In der Regel müssen Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm beim Luftfahrtbundesamt registriert sein. Auch Drohnen unter 250 Gramm, die mit einer Kamera zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet sind, unterliegen der Registrierungspflicht. Die Registrierung kann online unter folgendem Link durchgeführt werden: Weiterleitung zur lba Betreiberregistrierung und kostet 20 EUR für natürliche Personen.

Eine Haftpflichtversicherung ist für die Registrierung und den Betrieb einer Drohne gesetzlich vorgeschrieben. Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum aufsteigen lassen möchte, benötigt eine solche Versicherung. Hierbei spielt das Gewicht und die Verwendung keine Rolle. Bei privater Nutzung (z.B. als Spielzeug) ist oft bereits über die Privathaftpflichtversicherung ein entsprechender Schutz gegeben und es muss keine zusätzliche Drohnenversicherung abgeschlossen werden.

Unser PHV-Modul kann Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsschutz besteht. Nutzen Sie gerne den Leistungsvergleich, um detaillierte Informationen zu erhalten.